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Die nachstehenden Grundsätze sind dem „Berufsbild Schweizer Versicherungsbroker und Code of Conduct“, das von der ausserordentlichen Generalversammlung des SIBA vom 29. Oktober 2008 genehmigt wurde, entnommen. Der vollständige Text des Dokuments "Berufsbild" kann als pdf-File heruntergeladen werden. Der BrokerVersicherungsbroker ist, wer aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung mit seinem Kunden eine Dienstleistung auf dem Gebiet der Risikoberatung und der Versicherung erbringt, weder rechtlich noch wirtschaftlich an einen Versicherer gebunden ist und auch keine rechtliche oder wirtschaftliche Bindung des Versicherers an den Versicherungsbroker besteht, im vom Bundesamt für Privatversicherung (BPV) geführten Register als ungebundener Versicherungsvermittler eingetragen ist und in aller Regel die zu versichernden Risiken bei einem Versicherer platziert und/oder die spätere laufende Betreuung der Versicherungsverträge übernimmt. UnabhängigkeitDer Versicherungsbroker ist weder rechtlich noch wirtschaftlich von einem Versicherer abhängig bzw. an ihn gebunden. Er ist kein Versicherungsbroker, wenn ihm diese Unabhängigkeit fehlt. Dies ist z. B. der Fall, wenn er einem oder mehreren Direkt- oder Rückversicherern gegenüber exklusiv verpflichtet ist. Umgekehrt darf auch der Versicherer weder rechtlich noch wirtschaftlich an den Versicherungsbroker gebunden sein. Die Unabhängigkeit des Versicherungsbrokers fehlt insbesondere, wenn er am Gesellschaftskapital eines Versicherers bzw. Rückversicherers oder ein Versicherer bzw. Rückversicherer am Gesellschaftskapital des Versicherungsbrokers direkt oder indirekt mit mehr als 10% (Aktien oder andere Geschäftsanteile) beteiligt ist. Ferner gilt der Versicherungsbroker als an den Versicherer bzw. Rückversicherer gebunden, wenn er bei einem Versicherer bzw. Rückversicherer oder umgekehrt der Versicherer oder Rückversicherer beim Versicherungsbroker eine leitende Funktion inne hat bzw. auf andere Weise auf den Geschäftsgang Einfluss nimmt. Professionalität und SorgfaltDer Versicherungsbroker erbringt seine Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt und Professionalität. Er schuldet seinem Kunden eine qualitativ hochstehende Beratung und Betreuung bei der Erfüllung der ihm übertragenen Versicherungs-, Vorsorge- oder Risiko Management-Aufgaben. Er erteilt Beratungen und Informationen nur auf Gebieten, in denen er kompetent ist. Er besitzt angemessene allgemeine, kaufmännische und fachliche Kenntnisse und verpflichtet sich zur laufenden Weiterbildung. Verantwortung und FairnessDer Versicherungsbroker verhält sich gegenüber seinen Kunden, den Versicherern und Anbietern von Finanzprodukten, den Behörden und seinen Mitbewerbern stets fair und verantwortungsbewusst. Er schenkt allfälligen Beschwerden über seine Leistung oder daraus allfällig resultierenden Haftpflichtansprüchen Beachtung. Er sorgt auch innerhalb seines Betriebes dafür, dass die Regeln des Berufsstands bekannt sind und befolgt werden. Orientierung beim ersten Kundenkontakt (neu)Beim ersten Kontakt orientiert der Versicherungsbroker den Kunden insbesondere über folgende Punkte:
Entschädigung des Versicherungsbrokers (neu)Der Versicherungsbroker ist nicht unentgeltlich tätig. Die Entschädigung des Versicherungsbrokers bildet Teil der Versicherungsprämie bzw. ist in diese als Bestandteil der Kosten eingerechnet; die Auszahlung erfolgt durch den Versicherer an den Versicherungsbroker. Über das System der vom Versicherer zu leistenden Entschädigungen, Courtagen und Provisionen muss der Versicherungsbroker den Kunden beim ersten Kontakt informieren.
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